Beschwerdeverfahren und Beschwerdekontaktstelle
Beschwerdeverfahren im Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
DESY Compliance
Beschwerdeverfahren im Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
Beschreibung des Beschwerdeverfahrens
Nach Erstaufnahme des Hinweises findet eine Bewertung im Abgleich mit dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz statt. Das Anliegen wird nach der internen Vorprüfung zur weiteren Bearbeitung im Sinne des LkSG abgestimmt.
Unter Wahrung der Anonymität der hinweisgebenden Person erfolgt eine Sachverhaltsaufklärung. Nach Abschluss der Prüfung werden Sie über den Ausgang des Beschwerdeverfahrens schriftlich informiert.
Beschwerde melden
Haben Sie Hinweise auf ein Fehlverhalten oder ein erhöhtes Risiko bzgl. der im Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz genannten Vorgaben beobachtet, wenden Sie sich – auch anonym - bitte über das nachfolgende Online-Portal an uns.
Osapiens-Portal zum Melden von Hinweisen
Alternativ können Sie sich auch direkt an die Kolleginnen des DESY Compliance Office wenden.
Frau Dr. Heidrun Bojahr ist die vom DESY Direktorium offiziell bestellte Compliance Officer und standortübergreifend für DESY Hamburg und DESY Zeuthen tätig.
DESY Compliance Office
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Compliance Officer DESY |
Vertretung Compliance Officer DESY |
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Tel.: +49 40 8998 7235 |
Tel.: +49 40 8998 4044 |
Desweiteren wurde eine offizielle, externe Beschwerdestelle beauftragt, um die Möglichkeit zu schaffen, DESY gegenüber anonym zu bleiben.
Die Kontaktaufnahme zur Klärung etwaiger Fragen, setzt voraus, dass Sie Ihre Kontaktdaten offenlegen.
Diese externe Möglichkeit Hinweise oder Beschwerden anonym einzureichen beinhaltet die Wahrung Ihre Anonymität gegenüber DESY. Eine Bekanntgabe Ihrer Kontaktdaten an DESY setzt Ihre Genehmigung voraus.
Kanzlei Oppenhoff |
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Rechtsanwältin Renée Eckruth |
Rechtsanwalt Simon Spangler |
Tel.: +49 40 808 105 525 |
Tel.: +49 40 808 105 526 |
E-Mail: ReneeCherelle.Eckruth@oppenhoff.eu |
E-Mail: simon.spangler@oppenhoff.eu |
Wichtige Information zur Vertraulichkeit
Alle Hinweise oder Beschwerden können anonym eingereicht werden. Sie müssen Ihre Kontaktdaten nicht bekannt machen. Frau Dr.Bojahr wird sich um das Anliegen kümmern, und mit der Anwaltskanzlei weiteres Vorgehen abstimmen. Ein Beschwerdeverfahren wird eingeleitet.
Gleiches gilt für die externe Beschwerdestelle. Sie können auch dort Hinweise oder Beschwerden einreichen, ohne Ihre Kontaktdaten zu nennen. Sie können Ihren Namen hinterlassen, ohne dass DESY darüber informiert wird. Das Beschwerdeverfahren wird in Abstimmung mit DESY Compliance durchgeführt. Die Vertrauensanwälte sind DESY gegenüber zur Verschwiegenheit verpflichtet, außer Sie genehmigen die Bekanntgabe Ihrer Kontaktdaten.