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Interne Meldestelle - HinSchG bei DESY

Interne Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) bei DESY


Seit dem 02.07.2023 gilt das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG), welches bei der Abgabe und Entgegennahme von Hinweisen zu beachten ist. Bei DESY wurde dazu eine interne Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) eingerichtet.

Hinweise können auf Englisch und auf Deutsch und auch anonym abgegeben werden.

Möchten Sie anonym bleiben, wählen Sie bitte eine nicht-dienstliche E-Mail-Adresse, die keine Rückschlüsse auf Ihre Identität zulässt und unterschreiben Sie Textnachrichten nicht mit Ihrem Namen. Möchten Sie einen anonymen Hinweis telefonisch abgeben, denken Sie daran, vorher Ihre Rufnummer zu unterdrücken und im Gespräch Ihren Namen nicht zu nennen. Wenden Sie sich postalisch an die Meldestelle und möchten anonym bleiben, geben Sie bitte keinen Absender an und unterschreiben Sie nicht mit Ihrem Namen. Bedenken Sie, dass bei anonymen Hinweisen keine Rückfragen gestellt und keine Rückmeldungen zum Verfahren gegeben werden können.
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Wenn Sie einen entsprechenden Hinweis geben möchten, stehen Ihnen folgende Kontaktmöglichkeiten zur Verfügung:
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Telefonisch:
Anna-Christina Jauch (040) 8998 - 4044 oder
Heidrun Bojahr (040) 8998 - 7235.

Email: hinweis@desy.de

Möchten Sie einen Hinweis postalisch übermitteln, können Sie die dafür vorgesehenen Briefkästen der Meldestelle nutzen. Dieser befindet sich in Hamburg in Gebäude 2b, im Eingangsbereich. In Zeuthen befindet sich der Briefkasten der Meldestelle im Erdgeschoss des Laborgebäudes, am Ausgang zum Rechenzentrum. Natürlich können Sie sich auch per Hauspost oder normaler Briefpost an die Meldestelle wenden. Wenn Sie dabei sicherstellen wollen, dass von außen nicht ersichtlich ist, dass die Post von Ihnen kommt, geben Sie bitte keinen Absender auf dem Umschlag an.

Hinweise können Sie ebenso persönlich an die interne Meldestelle geben. Dafür vereinbaren Sie bitte vorab telefonisch oder per E-Mail einen Termin.
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Die interne Meldestelle ist als vorläufige bis zum 30.06.2024 eingerichtet. Seit November 2023 verhandeln das Direktorium und der Gesamtbetriebsrat eine (Gesamt-)Betriebsvereinbarung zur Meldestelle nach HinSchG und ein Verfahren zur Bearbeitung von Hinweisen.
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Nach dem Hinweisgeberschutzgesetz steht außerdem eine externe Meldestelle beim Bundesamt für Justiz zur Verfügung. Zudem existieren bei der BaFin Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie beim Bundeskartellamt weitere Meldestellen mit Sonderzuständigkeiten.

Hinweisgebenden steht es grundsätzlich frei, sich an eine zuständige externe Meldestelle zu wenden.
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Bitte bedenken Sie, dass durch (anonyme) Hinweise Kolleginnen und Kollegen oder Mitmenschen beschuldigt und daher Untersuchungen in die Wege geleitet werden können. Bitte benutzen Sie diese Informationswege deshalb verantwortungsvoll und unter Wahrung der Wahrheitspflicht.

Bitte beachten Sie z.B. auch die Hinweise für Hinweisgebende von Transparency International Deutschland e.V. bevor Sie die nächsten Schritte unternehmen.
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Interne Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) bei DESY


Seit dem 02.07.2023 gilt das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG), welches bei der Abgabe und Entgegennahme von Hinweisen zu beachten ist. Bei DESY wurde dazu eine interne Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) eingerichtet.

Hinweise können auf Englisch und auf Deutsch und auch anonym abgegeben werden.

Möchten Sie anonym bleiben, wählen Sie bitte eine nicht-dienstliche E-Mail-Adresse, die keine Rückschlüsse auf Ihre Identität zulässt und unterschreiben Sie Textnachrichten nicht mit Ihrem Namen. Möchten Sie einen anonymen Hinweis telefonisch abgeben, denken Sie daran, vorher Ihre Rufnummer zu unterdrücken und im Gespräch Ihren Namen nicht zu nennen. Wenden Sie sich postalisch an die Meldestelle und möchten anonym bleiben, geben Sie bitte keinen Absender an und unterschreiben Sie nicht mit Ihrem Namen. Bedenken Sie, dass bei anonymen Hinweisen keine Rückfragen gestellt und keine Rückmeldungen zum Verfahren gegeben werden können.
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Wenn Sie einen entsprechenden Hinweis geben möchten, stehen Ihnen folgende Kontaktmöglichkeiten zur Verfügung:
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Telefonisch:
Anna-Christina Jauch (040) 8998 - 4044 oder
Heidrun Bojahr (040) 8998 - 7235.

Email: hinweis@desy.de

Möchten Sie einen Hinweis postalisch übermitteln, können Sie die dafür vorgesehenen Briefkästen der Meldestelle nutzen. Dieser befindet sich in Hamburg in Gebäude 2b, im Eingangsbereich. In Zeuthen befindet sich der Briefkasten der Meldestelle im Erdgeschoss des Laborgebäudes, am Ausgang zum Rechenzentrum. Natürlich können Sie sich auch per Hauspost oder normaler Briefpost an die Meldestelle wenden. Wenn Sie dabei sicherstellen wollen, dass von außen nicht ersichtlich ist, dass die Post von Ihnen kommt, geben Sie bitte keinen Absender auf dem Umschlag an.

Hinweise können Sie ebenso persönlich an die interne Meldestelle geben. Dafür vereinbaren Sie bitte vorab telefonisch oder per E-Mail einen Termin.
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Die interne Meldestelle ist als vorläufige bis zum 30.06.2024 eingerichtet. Seit November 2023 verhandeln das Direktorium und der Gesamtbetriebsrat eine (Gesamt-)Betriebsvereinbarung zur Meldestelle nach HinSchG und ein Verfahren zur Bearbeitung von Hinweisen.
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Nach dem Hinweisgeberschutzgesetz steht außerdem eine externe Meldestelle beim Bundesamt für Justiz zur Verfügung. Zudem existieren bei der BaFin Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie beim Bundeskartellamt weitere Meldestellen mit Sonderzuständigkeiten.

Hinweisgebenden steht es grundsätzlich frei, sich an eine zuständige externe Meldestelle zu wenden.
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Bitte bedenken Sie, dass durch (anonyme) Hinweise Kolleginnen und Kollegen oder Mitmenschen beschuldigt und daher Untersuchungen in die Wege geleitet werden können. Bitte benutzen Sie diese Informationswege deshalb verantwortungsvoll und unter Wahrung der Wahrheitspflicht.

Bitte beachten Sie z.B. auch die Hinweise für Hinweisgebende von Transparency International Deutschland e.V. bevor Sie die nächsten Schritte unternehmen.
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